Aktuelles

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25. Sep. 2007  Fristverlängerung für Eingaben gegen den Luftreinhalteplan

Die Einwendungen von Bürgern gegen die Fortschreibung des Luftreinhalteplans finden zunächst keine Beachtung [Ratsvorlage vom 14.9.]. Da die Ratsmitglieder im Verwaltungsausschuss jedoch keine Gelegenheit hatten, sich vor der Abstimmung über die Eingaben zu informieren, kam der Oberbürgermeister der Bitte der GRÜNEN um Fristverlängerung entgegen. Auch in den nächsten Wochen können deshalb noch Einwendungen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans gemacht werden. [Pressemitteilung der Stadtverwaltung] Diese sind zu richten an: Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz, Petritorwall 6, 38118 Braunschweig.



05. Aug. 2007  Ergänzung zum Luftreinhalteplan liegt aus

Anregungen und Bedenken zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Braunschweig sind spätestens bis zum 13. September 2007 schriftlich zu richten an die Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz, Petritorwall 6, 38118 Braunschweig.




21. Juni 2007   Luftreinhalte- und Aktionsplan für Braunschweig lag aus

Ein Luftreinhalte- und Aktionsplan für Braunschweig, gesetzlich bereits seit dem 1.1.2005 vorgeschrieben und ein Jahr nachdem Anwohnerinnen des Bohlwegs die Aufstellung gerichtlich durchsetzen wollten (s. Meldung vom 11.10.2006), lag vor seinem Inkrafttreten von Ende Mai bis zum 15. Juni öffentlich aus und wurde auf der Website der Stadt Braunschweig präsentiert.

Der Luftreinhalteplan ist enttäuschend, da er nicht darauf ausgelegt ist, die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Feinstaub einzuhalten.
Trotz optimistischer Annahmen und ohne Berücksichtigung der bereits eingetretenen Verschlechterungen (wie der Vernichtung des Schlossparks) kommt der Plan selbst zu folgendem Ergebnis:

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die bisher geplanten bzw. in der Umsetzung befindlichen lokalen Maßnahmen die Situation verbessern, aber voraussichtlich nicht ausreichen werden“ (S.36).

Der aktuelle Luftreinhalteplan enthält nicht die weitergehenden Vorschläge zum Klimaschutz, die am 5. Juni in der Stadthalle öffentlich vorgestellt wurden [Artikel in der BZ vom 6.6]. Diese sind in der Fortschreibung des Plans vom Mai 2007 enthalten. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden jedoch nicht umgesetzt.

Flugblatt des Bündnisses für saubere Luft



04. April 2007   Wir messen den Braunschweiger Feinstaub selber

Feinstaubmessung am Bohlweg
[Zoom] Feinstaubmessung am Bohlweg

Ein halbes Jahr nach der Verhandlung über die Klage gegen das Land Niedersachsen auf Aufstellung eines Luftreinhalte- und Aktionsplanes (s. Meldung vom 11.10.2006) hat sich hinsichtlich Luftreinhaltung in unserem sauberen Braunschweig nichts getan: Es wurden weder ein Luftreinhalteplan noch ein Messcontainer für Luftschadstoffe aufgestellt.

Nun messen wir die Schadstoffbelastung selbst. Wir konnten uns für die erste April-Woche ein mobiles Messgerät von Greenpeace/Österreich ausleihen und messen damit am Bohlweg und der näheren Umgebung. Es handelt sich dabei um ein besonders hochwertiges Gerät, das sogar die feinsten Staubpartikel (PM2,5 und PM1) separat messen kann. Gerade diese Partikel gelten als besonders gesundheitsschädlich, da sie bis tief in die Lungenbläschen eindringen können. Sie werden für Atemwegserkrankungen bis hin zu Lungenkrebs und für Herz-Kreislauf-Erkrankungen verantwortlich gemacht.

Natürlich können wir nur stichprobenartig messen. Die kontinuierlichen Messungen an dem hoch belasteten Bohlwegabschnitt wurden ja bekanntlich im Mai 2005 eingestellt - nachdem der Feinstaub-Grenzwert schon am 4. April 2005 zum 35. Mal überschritten worden war.

In den letzten beiden Jahren ist die Situation nicht besser geworden, denn es gab keine wirksamen Maßnahmen von Seiten der Stadt Braunschweig. Im Gegenteil: Der Schlosspark als wichtige Ausgleichsfläche wurde vernichtet und durch den Bau der „Schlossarkaden“ wurde zusätzlicher Verkehr in die Stadt gezogen.

Wir informieren Sie demnächst hier über die Messergebnisse.



11. Okt. 2006  Klage gegen das Land Niedersachsen auf Aufstellung eines Aktionsplans abgewiesen

Zwei Bohlweg-Anwohnerinnen haben am 7.4.2006 Klage gegen das Land Niedersachsen eingereicht. Sie leiden unter Atemwegs- und Herz/ Kreislauferkrankungen und verlangen einen Aktionsplan, der sicherstellt, dass die seit dem 1.1.2005 vorgeschriebenen Grenzwerte für Feinstaub endlich eingehalten werden.

Das Niedersächsische Umweltministerium hat nun nach langwieriger Hinhaltetaktik noch kurz vor der Verhandlung den Entwurf eines „Luftreinhalte- und Aktionsplanes vorgelegt. Inhaltlich ist dieser Plan enttäuschend. Er geht praktisch nicht über das bereits im April 2005 von der Stadt Braunschweig beschlossene  „Sofortprogramm“ der Stadt Braunschweig hinaus, das sich schon in den Wochen danach als wirkungslos erwies. Trotz optimistischer Annahmen und ohne Berücksichtigung der bereits eingetretenen Verschlechterungen (wie der Vernichtung des Schlossparks) kommt man in dem Planentwurf selbst zu folgendem Ergebnis:

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die bisher geplanten bzw. in der Umsetzung befindlichen lokalen Maßnahmen die Situation verbessern, aber voraussichtlich nicht ausreichen werden“ (S.36).

Am 11. Oktober wurde die Klage in einer mündlichen Verhandlung - zu der die beigeladene Vertretung der Stadt Braunschweig unentschuldigt fehlte - vor dem Verwaltungsgerichts Braunschweig abgewiesen. In der mündlichen Urteilsbegründung betonten die Richter, dass es unstrittig sei, dass am Bohlweg die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub überschritten wurden und auch in Zukunft - auch nach Umsetzung des Aktionsplans - wohl weiterhin überschritten werden. Warum die Klage auf Aufstellung eines Aktionsplans, der sicherstellt, dass die Grenzwerte für Feinstaub eingehalten werden, dennoch abgewiesen wurde, wird in der schriftlichen Urteilsbegründung aufgeführt.



27. Sep. 2006  Entwurf für Luftreinhalteplan liegt aus

Das Land Niedersachsen hat den Entwurf eines Luftreinhalte- und Aktionsplans für Braunschweig vorgelegt. Es schlägt darin Maßnahmen zur Reduzierung von Luftschadstoffen wie dem Feinstaub in Braunschweig vor. Die Braunschweigerinnen und Braunschweiger haben Gelegenheit sich zu beteiligen und bis zum 31. Oktober dem Niedersächsischen Umweltministerium (Anschrift: Archivstraße 2, 30169 Hannover) schriftlich ihre Anregungen und Bedenken zu übermitteln.

Der Entwurf ist im Internet verfügbar unter der URL http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C26471390_L20.pdf
Er kann vom 4. bis zum 31. Oktober an folgenden Stellen eingesehen werden:

• Beratungsstelle Planen, Bauen, Umwelt im Langer Hof 8, vom 4. bis 6. Oktober, jeweils 8.30 bis 12 Uhr, und ab 9. Oktober, Montag bis Freitag 8.30 bis 14 Uhr und Donnerstag 8.30 bis 18 Uhr

• Abteilung Umweltschutz, Petritorwall 6, ab 4. Oktober, Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr und Freitag 8 bis 14 Uhr



17. Juli 2006   Zusendung bitte per Post - Bürgernähe à la Hoffmann

600 Bürger fordern mit Ihrer Unterschrift, die Wiederaufstellung der Messstation am Bohlweg. Das Bündis für saubere Luft bat den Oberbürgermeister um einen Termin für die Übergabe der Unterschriften. [Schreiben vom 12.06.2006] Am 04.07. antwortete i.A. ein Herr Meyer.



11. Mai 2006   Umweltministerium erstellt Aktionsplan zur Luftreinhaltung

Die Klage des Bündnisses für saubere Luft zeigte Wirkung. Am 9. Mai erhielt die Stadt Braunschweig mit einer Verspätung von einem Jahr und vier Monaten vom Umweltministerium den Entwurf eines Aktionsplans zur Luftreinhaltung. Die Stadt will nun "prüfen", welche Vorschläge aus dem Aktionsplan umgesetzt werden sollen. Da Herr Zwafelink meint, die Feinstaubreduzierung sei eher Aufgabe von "EU, Bund und Land", wird sicher noch etwas Zeit in die Stadt gehen, ehe der Aktionsplan zu einer Feinstaubreduzierung führen wird.

Ob ergriffene Maßnahmen die Luft sauberer machen, lässt sich nur mit Hilfe von Schadstoffmessungen prüfen. Eine wichtige Forderung des Bündisses bleibt deshalb die Wiederaufstellung des Messcontainers am Bohlweg.

Sie können diese Forderung durch Ihre Unterschrift unterstützen oder durch Kauf eines Anteilsscheins für saubere Luft.

[Anfrage und Antrag der Grünen zur Ratssitzung am 23.05.]



19. April 2006   Einhaltung der EU-Luftqualitätsrichtlinie wird eingeklagt

Das Bündis für saubere Luft und die Deutsche Umwelthilfe unterstützen zwei Bohlweg-Anwohner dabei, die Einhaltung der EU-Luftqualitätsrichtlinie gerichtlich durchzusetzen.
Am 07.04.2006 reichte die Kanzlei Löwenberg beim Verwaltungsgericht Braunschweig Klage ein gegen das Land Niedersachsen mit dem Ziel, das Niedersächsische Umweltministerium dazu zu bewegen "einen Aktionsplan zur Luftreinhaltung für Braunschweig, insbesondere für den Bohlweg [...] aufzustellen, der festlegt, welche geeigneten Maßnahmen kurzfristig zu ergreifen sind, um die Gefahr der Überschreitung des Immissionsgrenzwerte für Feinstaubpartikel [...] zu verringern."

Ein solcher Aktionsplan hätte nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie bereits mit Beginn des Jahres 2005 vorliegen müssen. Der Rechtsanwalt Dr. Löwenberg beantragte letztmalig am 23.02.2006 beim Niedersächsichen Umweltministerium die Aufstellung eines solchen Aktionsplans, der zuvor für Ende 2005 angekündigt worden war (s. Meldung vom 09.02.). Bis zum 24. März erfolgte keine Reaktion. Auf telefonische Nachfrage am 24. März wurde Herrn Dr. Löwenberg mitgeteilt, dass das Umweltministerium auch zu einem späteren Zeitpunkt auf den Antrag nicht reagieren werde, ein Aktionsplan solle jedoch "bald erstellt" werden; genaue Angaben über den Zeitpunkt konnten aber nicht gemacht werden.



08. April 2006    Vorsicht Feinstaub!  In Braunschweig werden die Grenzwerte nicht eingehalten


[ZOOM] Der Braunschweiger Löwe mit Feinstaubmaske


[ZOOM] Transparent am Bohlweg
    
Die von der EU-Luftreinhalterichtlinie maximal tolerierte Anzahl von Überschreitungen des Tagesgrenzwertes wurden im letzten Jahr am Bohlweg am 04.04. erreicht. [mehr Infos] Für 2006 gibt es keine Messwerte für die Braunschweiger Innenstadt, da der Messcontainer am Bohlweg am 11. Mai 2005 abgebaut und nicht wieder aufgestellt wurde. [mehr Infos]

Es ist davon auszugehen, dass sich die Feinstaubsituation durch die Zerstörung des Schlossparks verschlimmert hat. Zum Jahrestag der Grenzwertüberschreitung machte das Bündnis für saubere Luft auf den zweifachen Verstoß gegen europäisches Recht (Nichteinhaltung der Grenzwerte, Nichteinhaltung der Informationspflicht über die Schadstoffbelastung) aufmerksam durch zwei Aktionstage am 4. und 8. April.

[Flugblatt]

[Artikel in der BZ vom 04.04.06]

 


09. Feb. 2006   Es gibt Grund zur Klage!

Spätestens am 4. April 2005 gab es keinen Zweifel mehr: Messungen am Bohlweg hatten ergeben, dass der Grenzwert für Feinstaub schon an 35 Tagen überschritten worden war - damit war der gesetzliche Rahmen für das ganze Jahr bereits ausgeschöpft.

Eilig wurden von der Stadtverwaltung Maßnahmen angeordnet. So sollten z.B. die Fahrbahnen in diesem Bereich feucht gereinigt werden und die Innenstadt wurde für den ohnehin geringfügigen LKW-Durchgangsverkehr gesperrt. Dass diese Maßnahmen keinesfalls ausreichten, zeigten schon die nächsten Wochen: Bis zum 10. Mai kam es zu 6 weiteren Überschreitungstagen.

Verschärfend kam hinzu, dass die CDU/FDP-Ratsmehrheit die wichtige Ausgleichsfläche des Schlossparks dem Bau des ECE-Centers geopfert hatte und dass damit eine weitere, dauerhafte Verschlechterung der Situation zu erwarten war.

Zwei Anwohner des Bohlwegs waren bereit - stellvertretend für alle Betroffenen - juristisch gegen die viel zu hohen Feinstaubwerte und die damit verbundenen Gesundheitsgefahren vorzugehen. Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Löwenberg wurde mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Die Mitglieder des "Bündnisses für saubere Luft" begannen Spenden durch den Verkauf von "Anteilscheinen für saubere Luft" zu sammeln, um die entstehenden Kosten zu decken.

Am 11. Mai 2005 wurde der Messcontainer am Bohlweg entfernt, begründet wurde dies mit dem Beginn von Straßenbauarbeiten in dem betreffenden Abschnitt. Praktischerweise war man damit in Braunschweig erst einmal aus den Schlagzeilen.

Dr. Löwenberg stellte am 12. Juli je einen Antrag an die Stadt Braunschweig und das Niedersächsische Umweltministerium auf Aufstellung eines wirksamen Aktionsplanes zur "Einhaltung der durch die 22. BImSchV festgelegten Immissionswerte für Feinstaub (PM10)". In den Antworten wurden "bis zum Herbst 2005" bzw. "bis zum Ende des Jahres" ein Luftreinhalte- und Aktionsplan des Niedersächsischen Umweltministeriums angekündigt.

Das Jahr verging, ohne dass etwas geschah. Uns war es inzwischen gelungen durch weitere Spenden sowie durch die Unterstützung der "Deutschen Umwelthilfe" und der "Schlossparkfreunde" die Finanzierung der Klage weitgehend sicherzustellen.

Als nächsten Schritt wird Dr. Löwenberg erneut Anträge für das Jahr 2006 an die Stadt und das Land auf Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte stellen - zu deren Überprüfung natürlich die Wiederaufstellung des Messcontainers in dem betroffenen Bereich des Bohlwegs unabdingbar ist. (Was ohnehin nach Abschluss der Bauarbeiten geschehen sollte - das war bereits am 18.11.05.) Wenn auch auf diese Anträge hin keine überzeugenden Maßnahmen erfolgen, wird Dr. Löwenberg "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung §123VwGO" beim Verwaltungsgericht stellen.

Wir wissen, dass Braunschweig eine der staubigsten Städte Deutschlands ist. (Noch am 16.7.05, nachdem seit zwei Monaten schon nicht mehr gemessen wurde, stand Braunschweig mit 41 Überschreitungstagen an 6. Stelle.) Wir wissen auch, dass andere Städte ähnliche Probleme haben. Einmalig dürfte aber der Umgang mit diesem Problem sein: Abbau der Messstation, Verschleppung von Planungen und Maßnahmen und aktive, bewusste Verschlechterung des Innenstadtklimas durch die Vernichtung eines kompletten Stadtparks.

Also wirklich Grund zur Klage!



06. Feb. 2006   Alle Jahre wieder

Der Spiegel berichtet in seinen aktuellen Bericht zum Thema Feinstaub darüber, dass anscheinend die Grenzwerte in diesem Jahr schon viel Früher überschritten werden, es droht den deutschen Städten ein ganzes Konzert von Maßnahmen wie Straßensperrungen, Druchfahrverboten und Bußgeldern gegen Besitzer von Diesel-Dreckschleudern.

"Kommunen, die sich erkennbar bemühen, will die EU-Kommission immerhin eine Schonfrist genehmigen. [..], wenn sie ihre Verschmutzungswerte und ihren Maßnahmenplan detailliert darlegen, [..]"

Da in Braunschweig - der zweitgrößten Stadt Niedersachsens - kein Feinstaub gemessen wird, darf man gespannt sein, wann die EU das Vertragverletzungsverfahren einleiten wird.

Leider ist der Beitrag nur als E-Paper erhältlich.



06. Feb. 2006   

Gräser sollen Feinstaub "fangen" - Modellprojekt auf der Mannesmannallee in Mülheim. Dafür wird ein 300 Meter langer Mittelstreifen auf der Mannesmannallee ein Jahr lang wissenschaftlich rund um die Uhr überwacht.



06. Feb. 2006   

Der Anteil der Diesel-Pkws steigt in Deutschland ständig an. Welche Auswirkungen das auf die Umwelt und vor allem den Menschen hat lesen Sie in einem Beitrag des Umweltbundesamtes.



04. Feb. 2006   

Das Bündnis für saubere Luft startet heute mit eigene Homepage.